Der Staatsanwalt

9. 1. 2009

Kamera: Dietmar Koelzer; Buch: Leo P. Ard, Birgit Grosz; Regie: Peter Fratzscher

7. Das kleinere Übel
Ausgerechnet als sein Sohn Thomas und dessen schwangere Freundin Kerstin vorm Traualtar stehen, wird Staatsanwalt Bernd Reuther zu einem gefährlichen Einsatz gerufen. Ein Mann ist gewaltsam ins Gebäude der Staatsanwaltschaft eingedrungen, hat Reuthers Mitarbeiterin Susanne Selbach als Geisel genommen und besteht darauf, von Angesicht zu Angesicht mit dem Staatsanwalt zu sprechen. Als der Gewalttäter droht, Susanne Selbach zu erschießen, begibt sich Bernd Reuther mutig in die Höhle des Löwen, um das Leben der jungen Kollegin zu retten. Er erkennt in dem Geiselnehmer den Bankräuber Ralf Bredendiek, bei dessen Prozess er die Anklage geführt hatte. Bredendiek, der sich im Gefängnis mit dem HIV-Virus infiziert hat und weiß, dass er bald sterben wird, ist gekommen, um Reuther mit in den Tod zu nehmen. AlsBernd ihn beschwichtigen will, lässt sich der Geiselnehmer über Ermittlungsfehler der Justiz aus und gesteht großspurig einen weiteren Überfall, für den jedoch ein anderer verurteilt worden sei. Als Bredendiek die Waffe auf Reuther richtet, rettet der Schuss eines SEK-Beamten das Leben des Staatsanwalts. Der Geiselnehmer stirbt. Sein Geständnis lässt Reuther jedoch keine Ruhe. Er beginnt, in dem zurückliegenden Fall zu recherchieren. Der für die Tat verurteilte Lüders erweist sich als wortkarg und überraschend desinteressiert an einer Wiederaufnahme seines Verfahrens. Als Bernd sich bei seinem Sohn Thomas, der die Ermittlungen bei dem Raub geführt hatte, noch einmal nach dem Fall erkundigt, fühlt sich dieser durch die Fragen seines Vaters zu Unrecht kritisiert. Auch Bernd Reuthers ehrgeiziger Kollege Adrian, der Lüders seinerzeit anklagte, hält ihn nach wie vor für den Täter. Doch Bernd Reuthers Beharrlichkeit, mit dem er sich in seiner Behörde nicht nur Freunde macht, führt schließlich zu einer überraschenden Wendung in dem längst zu den Akten gelegten Fall. - Zuvor allerdings muss sich Thomas von dem schwerwiegenden Verdacht befreien, nach einer feuchtfröhlichen Nach-Hochzeitsfeier betrunken einen Unfall mit Fahrerflucht begangen zu haben.

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Bearbeitet am 22. Februar 2009