9. 1. 2009
Kamera: Dietmar Koelzer; Buch: Leo P. Ard, Birgit Grosz; Regie: Peter Fratzscher
7. Das kleinere Übel
Ausgerechnet als sein Sohn Thomas und dessen schwangere Freundin Kerstin
vorm Traualtar stehen, wird Staatsanwalt Bernd Reuther zu einem gefährlichen
Einsatz gerufen. Ein Mann ist gewaltsam ins Gebäude der Staatsanwaltschaft
eingedrungen, hat Reuthers Mitarbeiterin Susanne Selbach als Geisel genommen
und besteht darauf, von Angesicht zu Angesicht mit dem Staatsanwalt zu
sprechen. Als der Gewalttäter droht, Susanne Selbach zu erschießen,
begibt sich Bernd Reuther mutig in die Höhle des Löwen, um das
Leben der jungen Kollegin zu retten. Er erkennt in dem Geiselnehmer den
Bankräuber Ralf Bredendiek, bei dessen Prozess er die Anklage geführt
hatte. Bredendiek, der sich im Gefängnis mit dem HIV-Virus infiziert
hat und weiß, dass er bald sterben wird, ist gekommen, um Reuther
mit in den Tod zu nehmen. AlsBernd ihn beschwichtigen will, lässt
sich der Geiselnehmer über Ermittlungsfehler der Justiz aus und gesteht
großspurig einen weiteren Überfall, für den jedoch ein
anderer verurteilt worden sei. Als Bredendiek die Waffe auf Reuther richtet,
rettet der Schuss eines SEK-Beamten das Leben des Staatsanwalts. Der Geiselnehmer
stirbt. Sein Geständnis lässt Reuther jedoch keine Ruhe. Er beginnt,
in dem zurückliegenden Fall zu recherchieren. Der für die Tat
verurteilte Lüders erweist sich als wortkarg und überraschend
desinteressiert an einer Wiederaufnahme seines Verfahrens. Als Bernd sich
bei seinem Sohn Thomas, der die Ermittlungen bei dem Raub geführt
hatte, noch einmal nach dem Fall erkundigt, fühlt sich dieser durch
die Fragen seines Vaters zu Unrecht kritisiert. Auch Bernd Reuthers ehrgeiziger
Kollege Adrian, der Lüders seinerzeit anklagte, hält ihn nach
wie vor für den Täter. Doch Bernd Reuthers Beharrlichkeit, mit
dem er sich in seiner Behörde nicht nur Freunde macht, führt
schließlich zu einer überraschenden Wendung in dem längst
zu den Akten gelegten Fall. - Zuvor allerdings muss sich Thomas von dem
schwerwiegenden Verdacht befreien, nach einer feuchtfröhlichen Nach-Hochzeitsfeier
betrunken einen Unfall mit Fahrerflucht begangen zu haben.
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Bearbeitet am 22. Februar 2009