25. 10. 1994
Regie: Hartmut Griesmayr; Kamera: Klaus Peter Weber; Musik: Roland Baumgartner; Szenenbild: Jürgen Kötter
8. Ehre, wem Ehre gebührt
Auf einen Tipp der internationalen Drogenfahndung hin wurde die englische
Tänzerin Judy Ballad an einem deutschen Flughafen wegen Kokainschmuggels
verhaftet. Statt der vermeintlichen 30 Kilogramm Kokain fand die Polizei
bei ihr nur ein Gramm. Trotzdem sitzt sie nun seit drei Jahren in Untersuchungshaft.
Claudia liest davon in der Zeitung und nimmt über ihren Freund Klaus
Dachs Kontakt zu dem Verteidiger der Ballad auf. Er bestätigt ihr,
was sie schon vermutet hat, das Gericht will den Ermittlungsfehler in diesem
Bagatellfall nicht eingestehen und hält, schon wegen der langen U-Haft
und den damit verbundenen hohen Kosten für den Steuerzahler, lieber
an der Theorie des Rauschgiftschmuggels im großen Stil fest. Claudia
lernt Judy Ballad kennen und beginnt zu begreifen, was drei Jahre gestohlenen
Lebens bedeuten können. Durch Wilfried Echsner, Judys Pflichtverteidiger,
verliert sie aber den Glauben an Gerechtigkeit nicht ganz: Dieser Echsner
scheut sich nicht, als "Nestbeschmutzer" zu gelten. Er nimmt ein Ehrengerichtsverfahren
in Kauf, weil er den Deal, den Staatsanwalt und Gericht seiner verzweifelten
Mandantin anbieten, nicht mittragen will. Claudias Engagement und das Schicksal
von Judy beeindrucken Susanne, Claudias kleine Schwester, die inzwischen
in der Schule sitzen geblieben ist, so sehr, dass sie sich vornimmt, in
Zukunft besser zu lernen, um Anwältin werden zu können. Ein Trost,
wenn auch nur ein schwacher für Claudia, die wieder einmal schmerzhaft
darauf hingewiesen wird, dass man Unrecht nicht ungeschehen machen kann.
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Bearbeitet am 23. September 2004