17. 1. 2005
Buch und Regie: Gunther Scholz
3. Tödliches Rendezvous
Im September 1953 sind die Zeitungen voll von Berichten über Adenauers
Wahlkampf. Auf den hinteren Seiten eine andere Meldung: Eine unbekleidete
weibliche Leiche wurde gefunden, an einer Bundesstraße in der Nähe
von Offenburg. Das Opfer heißt Magdalena Gierth und ist 25 Jahre
alt. Kurz danach offenbart sich ein Mann den Behörden - und berichtet
von einem nächtlichen Liebesabenteuer mit der jungen Frau und ihrem
plötzlichem Tod als Folge. Der Mann heißt Hans Hetzel, ist Vertreter
und vorbestraft. Keiner will dem ehemaligen Schlachter seine Version vom
Tode der jungen Magdalena glauben - vor allem nicht der Gutachter im darauf
folgenden Mordprozess. Der heißt Professor Albert Ponsold und ist
der Star unter den westdeutschen Gerichtsmedizinern. Auf mangelhaften Fotos
will er die Würgemale eines Kälberstricks am Hals der Toten gefunden
haben. Diese vermeintlichen Indizien bestärken das Gericht in seiner
Beweiskette: Hans Hetzel sei ein sadistischer Lustmörder. Er wird
zu lebenslanger Haft verurteilt - der Kälberstrick wird nie gefunden.
1969 - nach 14 Jahren Haft - gelingt die Wiederaufnahme des Verfahrens:
Mit Hilfe eines Gutachters aus der damaligen DDR, ein Politikum zu jener
Zeit. Professor Otto Prokop beweist zweifelsfrei, dass die vermeintlich
sadistisch ermordete Magdalena Gierth in jener Liebesnacht einen plötzlichen
Herztod durch Lungenembolie erlitt. Auf Grund von Prokops Gutachten wird
Hetzel freigesprochen - nach 14 Jahren im Gefängnis!
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Bearbeitet am 4. Januar 2005