Justizirrtum!

17. 1. 2005

Buch und Regie: Gunther Scholz

3. Tödliches Rendezvous
Im September 1953 sind die Zeitungen voll von Berichten über Adenauers Wahlkampf. Auf den hinteren Seiten eine andere Meldung: Eine unbekleidete weibliche Leiche wurde gefunden, an einer Bundesstraße in der Nähe von Offenburg. Das Opfer heißt Magdalena Gierth und ist 25 Jahre alt. Kurz danach offenbart sich ein Mann den Behörden - und berichtet von einem nächtlichen Liebesabenteuer mit der jungen Frau und ihrem plötzlichem Tod als Folge. Der Mann heißt Hans Hetzel, ist Vertreter und vorbestraft. Keiner will dem ehemaligen Schlachter seine Version vom Tode der jungen Magdalena glauben - vor allem nicht der Gutachter im darauf folgenden Mordprozess. Der heißt Professor Albert Ponsold und ist der Star unter den westdeutschen Gerichtsmedizinern. Auf mangelhaften Fotos will er die Würgemale eines Kälberstricks am Hals der Toten gefunden haben. Diese vermeintlichen Indizien bestärken das Gericht in seiner Beweiskette: Hans Hetzel sei ein sadistischer Lustmörder. Er wird zu lebenslanger Haft verurteilt - der Kälberstrick wird nie gefunden. 1969 - nach 14 Jahren Haft - gelingt die Wiederaufnahme des Verfahrens: Mit Hilfe eines Gutachters aus der damaligen DDR, ein Politikum zu jener Zeit. Professor Otto Prokop beweist zweifelsfrei, dass die vermeintlich sadistisch ermordete Magdalena Gierth in jener Liebesnacht einen plötzlichen Herztod durch Lungenembolie erlitt. Auf Grund von Prokops Gutachten wird Hetzel freigesprochen - nach 14 Jahren im Gefängnis!

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Bearbeitet am 4. Januar 2005