Die Familienanwältin

14. 3. 2006

1. Evas Kinder
An einem Freitagabend wird Rechtsanwältin Hanna Lorenz von ihrem Ehemann Robert verlassen. Das folgende Wochenende vergeht ohne Nachricht von ihm. Nervös wartet sie auf den Montag. In der gemeinsamen Kanzlei will sie mit ihm reden. Aber als sie die neuen Büroräume betritt, trifft sie der nächste Schlag. Robert hat die Kanzlei ausgeräumt. Er hat die Kundenkarteien mitgenommen und alle Mandate. Lediglich den Mietvertrag hat er liegen gelassen. Dort steht nur Hannas Name. Er hat ihn nicht mit unterschrieben. Nun steht Hanna mit den teuren Büroräumen da, allerdings ohne Kanzlei und ohne Mandanten.
Ausgerechnet in dieser Situation flattert ihr eine Pflichtverteidigung ins Haus. Sie soll Eva Jenner vertreten, bei der das Jugendamt prüft, ob sie nach einem misslungenen Selbstmordversuch noch in der Lage ist, ihre beiden Kinder zu betreuen. Hanna entdeckt, dass die kleinen Kinder seit zehn Tagen unbeaufsichtigt in der Wohnung hausen. Die junge Frau bestreitet, gewusst zu haben, dass die Kinder noch in der Wohnung sind und dachte, die Kinder seien beim geschiedenen Vater. Das Gericht glaubt der jungen Mutter nicht. Gegen Eva Jenner wird wegen versuchter Tötung ihrer Kinder Haftbefehl erlassen. Im Laufe des Verfahrens kann Hanna nachweisen, dass nicht Eva Jenner, sondern ihr Ex-Mann Hans die Kinder bewusst allein gelassen hat, und somit seiner Fürsorgepflicht nicht nachkam. Er wird sich vor einem anderen Gericht verantworten müssen.
Hannas junger Kollegin Verona gelingt es, weitere Kollegen für die neu zu gründende Kanzlei zu gewinnen. Apollo und Christine Koller fangen in der Kanzlei von Hanna an. Christine ist spezialisiert auf Scheidungen und vertritt nur Frauen. Sie übernimmt die Vertretung von Hanna bei deren eigener Scheidung und verklagt Robert wegen schweren Diebstahls und Hausfriedensbruch. Hannas Sohn Patrick kommt just in dem Moment von seinem Schüleraustausch zurück, als sein Vater von der Polizei abgeführt wird.

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Bearbeitet am 2. Mai 2006